07.03.2019
Die Impfung gegen Gürtelrose wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für jüngere Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Der Totimpfstoff ist seit Mai 2018 in Deutschland verfügbar.
Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster, wie Gürtelrose auch genannt wird. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie – das sind quälende Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben können.
Schon im Dezember vergangenen Jahres hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI die Impfung gegen Herpes zoster empfohlen (aponet.de berichtete). Die STIKO begründet ihre Empfehlung damit, dass vor allem schwere Krankheitsverläufe bei älteren Personen ab 60 Jahren häufiger auftreten. Wer aufgrund einer Grunderkrankung ebenfalls gefährdet ist, sollte sich der Empfehlung entsprechend schon ab 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:
- angeborene bzw. erworbene Immunschwäche
- HIV-Infektion
- rheumatoide Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
GbA/NK