07.01.2013
Künftig sollen Patienten Rezepte ihres Arztes leichter im EU-Ausland einlösen können. Eine entsprechende Regelung hat die Europäische Kommission Ende 2012 verabschiedet. Laut EU-Kommission profitieren hiervon vor allem Menschen in Grenzregionen, chronisch kranke Reisende oder Patienten, die in anderen Ländern Spezialisten aufsuchen wollten.
Pro Jahr würden zwar nur etwa 0,02 bis 0,04 Prozent aller in der EU ausgestellten Rezepte im Ausland vorgelegt, dennoch sei das Einlösen für die betroffenen Patienten problematisch, da Verschreibungen im Ausland häufig nicht anerkannt würden, teilte die EU-Kommission mit. Die nun beschlossene Regelung trage dazu bei, "dass Patienten mit einer klaren Auslandsverschreibung in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen auch tatsächlich die Produkte bekommen, die ihnen verschrieben wurden", sagte Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.
In der neuen Regelung sind bestimmte Elemente festgelegt, die eine ärztliche Verschreibung enthalten muss, damit ein Patient sie nicht nur im eigenen Land, sondern auch in einem anderen EU-Staat einlösen kann. Welche das sind, teilte die Kommission bislang nicht im Detail mit. Sie machte jedoch deutlich, dass es sich dabei um inhaltliche Angaben zu Arzt, Patient und verschriebenem Produkt handelt, Aussehen, Format oder Sprache der Verschreibung jedoch keine Rolle spielen. Auch sollen Mediziner Auslandsverschreibungen nur dann ausstellen, wenn der Patient es explizit verlangt. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelung nun bis zum 25. Oktober in innerstaatliches Recht umsetzen.
ah/PZ