06.05.2019
Die Fastenregeln für den Ramadan können eine Arzneimitteltherapie beeinflussen. Apotheker raten daher, während des muslimischen Fastenmonats nicht auf die Einnahme nötiger Medikamente zu verzichten. Häufig seien Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar, schreibt die Bundesapothekerkammer (BAK) in einer Presseinformation. In diesem Jahr beginnt der Ramadan am 6. Mai und endet am 5. Juni.
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der BAK. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Besonders für Diabetiker ist es wichtig, ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abzustimmen. Benkert empfiehlt, dass sie sich unbedingt dazu beraten lassen. Mehrmals täglich die Blutzuckerwerte zu kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung zu achten, gehört ebenfalls dazu. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker führen am besten immer Traubenzucker mit sich, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
BAK/RF