AK Niedersachsen/NAS
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11.03.2024
Angehörige des muslimischen Glaubens fasten während des Ramadan von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und verzichten dabei neben dem Essen und Trinken auch auf andere Dinge wie Medikamente. Kranke und ältere Menschen müssen zwar nicht fasten, genauso wie Kinder vor der Pubertät, Schwangere, Stillende, Menstruierende und Reisende. Dennoch entscheiden sich viele von ihnen dafür, zu fasten.
Patientinnen und Patienten, die Medikamente einnehmen, sollte sich vor einer geplanten Fastenzeit unbedingt beim Arzt oder in der Apotheke beraten lassen, rät die ApothekerkammerNiedersachsen. Durch das Fasten ändere sich der Stoffwechsel, sodass der Körper oftmals anders auf Arzneimittel reagiere. „Eine gewohnte Dosierung kann auf einmal viel zu hoch sein und gesundheitliche Probleme verursachen. Beispielsweise sollten Diuretika, also Medikamente zur Entwässerung, in angepasster Dosis eingenommen werden, um Dehydration zu vermeiden“, schreibt die Kammer in einer Mitteilung. Die Entscheidung zur Änderung der Dosierung solle der Hausarzt treffen. Auch andere Medikamente könnten nach ärztlicher Entscheidung während des Fastens unter Umständen geringer dosiert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Arzneimittel, die Komplikationen und Gesundheitsrisiken bei Erkrankungen durch Übergewicht verringern.
Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss und dennoch fasten möchten, stehe während des Ramadan vor einer weiteren großen Herausforderung: Die Einnahme von Arzneimitteln ist tagsüber nicht erlaubt. Ausnahmen sind beispielsweise Medikamente zum Inhalieren, Salben und Augentropfen. Nasentropfen und Zäpfchen sind hingegen nicht erlaubt. Betroffene sollten jedoch auf keinen Fall eigenmächtig auf ihre Medikamente verzichten und sich so in Gefahr bringen. Apothekerinnen und Apotheker unterstützen Betroffene mit individuellen Lösungen, um Risiken zu minimieren. Die Zeiten zur Einnahme von Medikamenten dürfen nur sorgfältig und sehr individuell verschoben werden. Beispielsweise können orale Schilddrüsenmedikamente nach Beratung in der Apotheke einige Stunden früher als gewohnt eingenommen werden.
In manchen Fällen Verzicht auf das Fasten notwendig
Für alle Medikamente gelte, dass eine Anpassung der Dosis oder ein Wechsel des Wirkstoffes gar nicht oder nur mit großer Vorsicht und in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erfolgen solle. Auch bei einer Änderung der Einnahmezeiten sei große Vorsicht und eine Rücksprache geboten. Ebenso müsse der Wechsel auf Wirkstoffe mit längerem Dosierungsintervall, die nur einmal täglich eingenommen werden, mit dem Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden. Darüber hinaus sollten zum Beispiel Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz oder chronischer Niereninsuffizienz auf das Fasten verzichten.
Nahrungsergänzungsmittel nicht notwendig
Wer sich ausgewogen ernährt und für bis zu vier Wochen fastet, benötigt in der Regel keine zusätzlichen Mikronährstoffe. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei einer ausgewogenen Ernährung meist überflüssig und können bei einer Überdosierung sogar gefährlich sein. Vor dem Fasten ist es nicht notwendig, Abführmittel wie Bittersalz und Glaubersalz einzunehmen, so die Apothekerkammer: Es sei nicht möglich, schädliche Stoffe auf diese Weise „auszuleiten“. Allerdings kann ein leerer Darm das Hungergefühl verringern. Wenn die Betroffenen ansonsten gesund sind, sei eine kurzfristige Einnahme der Abführmittel unbedenklich.