Baby & FamilieGesundheit

Kein Codein mehr für Kinder unter zwölf Jahren

27.04.2015

Hustenstillende Medikamente mit dem Wirkstoff Codein dürfen bei Kindern unter zwölf Jahren nicht mehr angewendet werden. Dasselbe gilt für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren, die unter Atembeschwerden leiden. Das hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nach Prüfung durch ein Expertengremium entschieden.

Hustendes blondes Mädchen, ca. 8  Jahre, Shirt wird am Rücken von Ärztin hochgehoben und mit Stethoskop abgehört
Kindern mit Husten soll in Zukunft kein Codein mehr verordnet werden. Es besteht das Risiko, dass sich Atemprobleme entwickeln.
© Ilike - Fotolia

Grund der Nutzen-Risiko-Bewertung für diesen Wirkstoff war das erhöhte Risiko für Atemprobleme bei Kindern in dieser Altersgruppe. Das betrifft vor allem Personen mit einer bestimmten genetischen Ausprägung, bei denen Codein im Körper überdurchschnittlich schnell zu Morphin umgewandelt wird, sogenannte ultra-schnell Metabolisierer. Zwar trete die gefürchtete Atemdepression in allen Altersgruppen auf, bei Kindern unter zwölf Jahren sei sie jedoch besonders schwer vorhersehbar, begründete der zuständige Ausschuss bei der EMA seine Entscheidung. Auch ältere Kinder, die bereits Atemprobleme haben, seien gefährdet. Die Behörde verweist darauf, dass Husten und Erkältung ohnehin Erkrankungen seien, die meist von selbst ausheilen. Zudem lägen für den Nutzen von Codein als Hustenmittel bei Kindern kaum Daten vor. Generell rät die EMA, Codein nicht bei ultra-schnell Metabolisierern jedweden Alters und bei stillenden Müttern einzusetzen.

Den Anstoß für das Risikobewertungsverfahren hatte im vergangenen Jahr das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben. Hintergrund waren mehrere Meldungen über schwere Komplikationen bis hin zu Todesfällen unter der Therapie mit Codein bei Kindern. Die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern wurde bereits 2013 deutlich eingeschränkt. Die Empfehlungen sind nun in allen EU-Ländern sofort umzusetzen, das heißt, es werden u.a. Beipackzettel und Fachinformationen der entsprechenden Codein-Medikamente geändert.

kg/PZ

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