04.09.2017
Es ist zwar nicht gesetzlich verboten, Medikamente an Kinder abzugeben. Doch es besteht ein gewisses Gefahren- oder bei Jugendlichen auch Missbrauchspotenzial, warnt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. Anlass ist ein Vorfall, über den die „Ruhr-Nachrichten“ berichteten. Demnach hat ein Paketbote eine Arzneimittelsendung an einen Neunjährigen überreicht. „Wenn Paketboten Arzneimittel an Kinder abgeben, können wir das nicht gutheißen“, kommentierte Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, den Vorfall. „Die wohnortnahen Apotheken handeln hier verantwortungsvoller und sorgen damit für Arzneimittelsicherheit.“
Apotheker geben Kindern Medikamente nur unter Vorbehalt mit und raten davon ab, diese als Boten in die Apotheke zu schicken. „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten umfassend beraten, wenn er dies über ein Kind als Boten tun soll? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht übermitteln“, gibt Benkert zu bedenken. Auch wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten habe, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, könne er diese Details nur mit einem Erwachsenen verlässlich besprechen.
Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen, sich telefonisch beraten lassen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür. Täglich leisten die etwa 20.000 Apotheken 250.000 solcher Botendienste, betont die ABDA.
<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/ABDA