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Kinderkrankentage: Das gilt ab 2024

NAS  |  20.12.2023

Während der Corona-Pandemie hatten Eltern mehr Anspruch auf Kinderkrankentage: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hatte pro Jahr Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2023. Lesen Sie hier, was für 2024 geplant.

Vater, misst seinem Sohn Fieber.
2024 haben Eltern weniger Anspruch auf Kinderkrankentage als in 2023, da die Pandemie-Sonderregeln auslaufen.
© PeopleImages/iStockphoto

Da die Corona-Sonderregeln zum Ende des Jahres 2023 auslaufen, würde ab 2024 wieder die reguläre Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten. Diese lag in den Jahren vor der Pandemie bei zehn Tagen pro Elternteil und für Alleinerziehende bei 20 Tagen. Im Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetz ist nun vorgesehen, dass dieser Anspruch erhöht wird. Ab dem 1. Januar 2024 gilt folgendes:

  • Jedes Elternteil kann jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind.

Zudem können Eltern ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. In diesem Fall gibt es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolgt auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Kind erkrankt ist und eine Betreuung benötigt. Eltern, die in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie z. B. Weihnachtsgeld erhalten haben, bekommen sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

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