06.03.2017
Zwar gelten bereits aktuell für sieben verschiedene Eingriffe sogenannte Mindestmengen. Das heißt, Krankenhäusern wird eine bestimmte Anzahl von Eingriffen pro Jahr vorgeschrieben, damit sie Routine bekommen. Tatsächlich würden diese Mindestmengen aber kaum eingehalten, so WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. Bei Bauchspeicheldrüsen-Operationen etwa erfülle die Hälfte der deutschen Kliniken die vorgeschriebene Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr nicht, bei Speiseröhren-Operationen sind es sogar 75 Prozent. Grund sei, dass die Kliniken sich der Mindestanzahl durch Ausnahmeregeln leicht entziehen können. Dabei sei erwiesen, dass Patienten in wenig erfahrenen Kliniken gefährdet würden, sagte Klauber. So sei etwa das Risiko, nach einer Schilddrüsen-OP eine permanente Stimmbandlähmung zu erleiden, für Patienten in wenig routinierten Kliniken doppelt so hoch. Die Gefahr, dass ein Patient nach einer Bauchspeicheldrüsen-OP innerhalb eines Jahres stirbt, sei in diesen Krankenhäusern sogar um 75 Prozent erhöht.
Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands Martin Litsch forderte außerdem, es müssten für weit mehr Indikationen Mindestmengen gelten, etwa für Operationen verschiedener Krebsarten, das Einsetzen von Hüft-Prothesen und Geburten. „Sieben Bereiche sind beschämend wenig“, sagte er. Der ehemalige Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Hartwig Bauer, unterstützt diese Forderung. „Kein Chirurg würde für sich oder seine Angehörigen eine Klinik auswählen, die den entsprechenden Eingriff nur zweimal im Jahr durchführt“, sagte er. Litsch rief die Kliniken dazu auf, sich auf bestimmte Eingriffe zu spezialisieren und andere nicht mehr durchzuführen, um Patienten nicht zu gefährden.
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