Krebsfrüherkennung für Männer

Je früher ein Tumor erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Dies gilt besonders für Krebserkrankungen des Darms, der Haut und der Prostata. Folgende Früherkennungs-Untersuchungen gehören zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Junger Mann bekommt von Ärztin etwas erklärt
Männer ab 35 Jahren haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs. Dabei fragt der Arzt zunächst nach der Krankengeschichte.
© Alexander Raths - Fotolia

Früherkennung von Darmkrebs

Wer darf?
Das Angebot richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Männer ab einem Alter von 50 Jahren.

Was macht der Arzt?
Patienten ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres bietet der Arzt einmal jährlich einen Schnelltest auf verborgenes, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl an. Dieses kann unter anderem auf einen Tumor oder Polypen, einer Krebsvorstufe, hinweisen. Außerdem wird der Enddarm abgetastet.

Ab 55 Jahren besteht ein Anspruch auf insgesamt zwei vorsorgliche Darmspiegelungen, und zwar auf die erste ab 55 Jahren und auf die zweite frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Spiegelung. Wer keine Darmspiegelung machen lässt, hat alle zwei Jahre Anspruch auf den bereits erwähnten Test auf Blut im Stuhl.

Früherkennung von Hautkrebs

Wer darf?
Männer haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.

Was macht der Arzt?
Der Arzt fragt zunächst nach der Krankengeschichte. Dann inspiziert er die Haut des gesamten Körpers, einschließlich des behaarten Kopfes und der Zehenzwischenräume.

Früherkennung von Prostatakrebs

Wer darf?
Männer ab 45 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Prostatatumoren.

Was macht der Arzt?
Er stellt Fragen zur Familie, Beruf und sozialem Umfeld. Der Arzt inspiziert die äußeren Geschlechtsorgane und tastet die Prostata ab. Zudem untersucht der Arzt die benachbarten Lymphknoten.

Und wenn etwas gefunden wird?

Natürlich freut man sich über einen "negativen" Befund, wie es im medizinischen Sprachgebrauch heißt. Es liegt keine Krankheit und kein Krankheitsverdacht vor. Ein "positiver" Befund, bei dem also ein Krankheitsverdacht besteht, heißt aber nicht, dass man automatisch in Panik geraten muss. In diesem Fall veranlasst der Arzt weitere Untersuchungen. Unter Umständen überweist er an einen anderen Mediziner, um den Befund abklären zu lassen. Nicht in jedem Fall bestätigt sich der Krankheitsverdacht. Und wenn ja, bestehen durch eine frühzeitige Diagnose bessere Chancen, dass eine Behandlung erfolgreich verläuft. Übrigens lohnt sich die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen mitunter nicht nur für die Gesundheit. Einige Krankenkassen zahlen eine kleine Prämie, wenn Versicherte dieses Angebot nutzen.

Peter Erik Felzer

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