08.09.2016
Die Heilberufler fordern den Gesetzgeber auf, ab sofort nicht mehr zuzulassen, dass gesetzliche Krankenkassen die Versorgung ihrer Versicherten mit Krebsmittel-Zubereitungen, genannt Zystatika, exklusiv unter Apotheken ausschreiben. Ärzte und Apotheker wollen gemeinsam die bestehende, effiziente Versorgung der Patienten mit den lebenswichtigen Medikamenten erhalten.
Solche Exklusivverträge gefährdeten die Versorgungsqualität, schränkten den Patientenwillen ein und erhöhten das Risiko von Lieferengpässen. Das schreiben acht Fachgesellschaften und Verbände von Ärzten und Apothekern in einem gemeinsamen Papier, das sie auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellten. Zytostatika sind Medikamente gegen Krebserkrankungen, die als Spezialrezepturen für jeden Patienten einzeln angefertigt werden müssen. Bundesweit erfüllen ca. 300 öffentliche Apotheken die besonderen Anforderungen an ebendiese Herstellung, die unter anderem ein Reinraumlabor erfordert.
Laut Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apotheker und Apothekerinnen e.V. (VZA) seien die Gebiete, um die sich Apotheken bei den Ausschreibungen bewerben können, sehr groß. Das könne dazu führen, dass Zubereitungen, die teils nur wenige Stunden haltbar seien, die Patienten aufgrund der langen Transportwege nicht rechtzeitig erreichen. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) ergänzte: "Exklusivverträge für Zytostatika-Rezepturen zerstören die flächendeckende Versorgungstruktur. Nach jeder Ausschreibungsrunde bleiben weniger Gewinner übrig und immer mehr Spezialapotheker müssen aufgeben." Der Gesetzgeber müsse bald handeln. Es könne nicht sein, dass die Krankenkassen die Zytostatika-Versorgung kaputt sparen.
Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. med. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO): "Mit Ausschreibungen dringen die Kassen nicht nur in die Entscheidungskompetenz des Arztes ein, sondern auch in das besonders geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Das ist aus Sicht der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen nicht akzeptabel."
DAV/RF