18.05.2020
Am 20. Mai 2020 endet die vierjährige Übergangsfrist der EU-Tabakrichtlinie, die das Europäische Parlament beschlossen hat. Das bedeutet, dass ab morgen alle Zigaretten und Drehtabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen, wie etwa Menthol oder Vanille, nicht mehr verkauft werden dürfen. Teil dieser Richtlinie ist unter anderem auch, dass zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln für aufklärende Warnhinweise und einprägsame Fotos zu den Folgen von Tabakkonsum reserviert sein müssen.
Diese Maßnahmen sollen vor allem dazu dienen, junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen. In der Richtlinie heißt es, dass Aromen möglicherweise den Einstieg in den Tabakkonsum erleichtern. Gewisse Aromen wie Menthol könnten zudem fälschlicherweise den Eindruck erwecken, einen gesundheitlichen Nutzen zu haben oder weniger Risiken für die Gesundheit zu bergen.
In der Europäischen Union sterben jährlich rund 700 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Rund die Hälfte der Raucher stirbt vorzeitig und die meisten von ihnen leben viele Jahre bei schlechter Gesundheit. Sie haben zudem ein erhöhtes Risiko, an Krebs, Atemwegs-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs zu erkranken.
NK