14.07.2015
Im Umgang mit Lebensmitteln sind die Deutschen verschwenderisch. Doch nur wenige Lebensmittel, die im Abfall enden, gehören auch dorthin. "Der Müllberg wäre kleiner, wenn die Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum - kurz MHD - nicht als Wegwerfdatum missverstehen würden", sagt Melanie Bauermann, Lebensmittel-Expertin bei TÜV Rheinland.
Viele verwechseln den Hinweis "Mindestens haltbar bis..." mit dem Verbrauchsdatum. Letzteres bezeichnet auf verpacktem Frischfleisch den Termin, bis wann ein Produkt ohne gesundheitliches Risiko genießbar ist. Das MHD ist stattdessen ein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitätsversprechen des Herstellers. "Das MHD gibt an, bis wann der Verzehr bei korrekter Lagerung ohne wesentliche Qualitätseinbußen bei Geschmack und Aussehen sowie ohne gesundheitliches Risiko gewährleistet ist", so Bauermann. Festgelegt werden Mindesthaltbarkeitsdaten durch standardisierte mikrobiologische Untersuchungen und Geschmackstests. Viele Lebensmittel, vor allem solche mit geringem Wasseranteil, sind nach Ablauf des MHD aber noch genießbar. Die Europäische Union plant daher, die Pflichtangabe für trockene Nudeln, Reis, Kaffee, Tee und Hartkäse zu streichen.
Bei Kühlwaren wie Wurst, Käse und Milchprodukten bleibt das Mindesthaltbarkeitsdatum ein wichtiger Richtwert. "Gibt es nach dem Ablaufdatum Zweifel an der Qualität des Produkts, sollte man es sicherheitshalber entsorgen", rät die Expertin. Als Beispiel nennt sie die Speiseeis-Familienpackungen: "Durch das häufige Antauen und wieder Einfrieren leiden nicht nur Geschmack, Konsistenz und Optik. Es bilden sich auch Bakterien, die Magen-Darm-Infektionen auslösen können." Verbraucher transportieren daher Eiscreme nach dem Einkauf am besten kühl und essen sie nach dem ersten Öffnen möglichst schnell auf.
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