14.12.2018
Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die STIKO die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Die Impfung mit dem Totimpfstoff, der seit 2018 zur Verfügung steht, wird Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat. Das kann bis zu drei Monaten dauern.
In Deutschland gibt es zwei Impfstoffe gegen Gürtelrose: seit 2013 einen Lebendimpfstoff und seit 2018 den empfohlenen Totimpfstoff. Der Lebendimpfstoff wird von der STIKO wegen der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer nicht für die Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist er für Personen mit geschwächtem Immunsystem nicht geeignet.
Die Impfung mit dem Totimpfstoff muss zweimal im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden. Laut RKI ist die Impfung sicher: In den Zulassungsstudien zeigten sich keine schweren Nebenwirkungen. Lokale Reaktionen wie Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung sowie Fieber, Müdigkeit, Muskel- und Kopfschmerzen treten etwa bei jeder zehnten geimpften Person auf. Die Impfreaktionen sind jedoch nur von kurzer Dauer und halten maximal zwei Tage an.
Gürtelrose wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst. Typisch für das Krankheitsbild ist ein brennender Schmerz, gefolgt von einem Hautausschlag - oft im Lendenbereich. Eine gefürchtete Komplikation nach Abheilen der Bläschen ist ein heftiger Nervenschmerz, der noch mehrere Monate bis Jahre anhalten kann.
NK