11.11.2016
Ab dem 1. Januar 2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft, das die Pflegeversicherung tiefgreifend verändert. Davon sollen alle Pflegebedürftige in Deutschland profitieren, aber auch die Angehörigen und Pflegekräfte, die tagtäglich mit großem Einsatz für diese da sind. Ziel ist es, gute Pflege zu stärken und passgenauere Einstufungen vornehmen zu können.
Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, seiner individuellen Lebenssituation und seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten orientieren soll. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird in Zukunft allein der Grad der Selbständigkeit (Pflegegrad) sein. Bei der neuen Begutachtung spielen die Beeinträchtigungen in zentralen Lebensbereichen wie etwa Selbstversorgung, Mobilität oder der Umgang mit psychosozialen oder medizinisch-therapeutischen Herausforderungen eine Rolle.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat verschiedene Informationsformate entwickelt, um über alle Leistungen und Angebote zu informieren. Die Service-Website <link www.wir-stärken-die-pflege.de>www.wir-stärken-die-pflege.de bietet einen schnellen thematischen Einstieg für alle Interessierten und verschafft einen Überblick über die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze. Informationen zu den neuen <link www.wir-staerken-die-pflege.de finanzielle-leistungen>finanziellen Leistungen finden Interessierte hier ebenfalls.
Bei individuellen Fragen hilft das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung weiter. Der Service unter der Rufnummer 030 340606602 steht von montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungsservice unter der Faxnummer 030 340606607 oder per E-Mail an <link>info.gehoerlos@bmg.bund.de.
BMG/NK