BZgA/NAS
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18.03.2024
Wer nach dem Tod Organe spenden möchte, kann diese Bereitschaft ab sofort in einem digitalen Register erklären. Auch eine Entscheidung dagegen lässt sich dort hinterlegen. Die Vorteile: Die online hinterlegten Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt.
Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht mit dem neuen Online-Register nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten: Auf der Webseite www.organspende-register.de kann jeder mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, seine Entscheidung mitteilen.
Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert und dürfen nur von dafür berechtigten Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eingesehen werden.
Künftig soll der Zugang zum Organspende-Register auch mithilfe der Krankenkassen-App möglich sein. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.