Dr. Karen Zoufal
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15.01.2021
Nach einer Operation, bei der ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt wird, kommt es häufig zu einer Auflösung des Knochens um das Implantat herum. Das macht aufwändige Folgeoperationen erforderlich. Mehr als die Hälfte dieser erneuten OPs könnten mit einem Medikament verhindert werden, das bereits erfolgreich zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt wird.
Der Wirkstoff Denosumab, der bereits zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt wird, könnte den Knochen um ein künstliches Hüftgelenk herum vor Angriffen des Immunsystems schützen und so einen Großteil von Folgeoperationen verhindern. Das zeigen die Ergebnisse einer kleinen Studie mit 22 Patienten, die in der Zeitschrift „The Lancet Rheumatology“ veröffentlicht wurde: Die Behandlung reduzierte die für den Knochenverlust verantwortlichen Zellen um etwa 90 Prozent.
Medikament verhindert Folgeoperationen
Professor Mark Wilkinson von der Universität Sheffield sagte: „Aus den Knochenbiopsien und der Bildgebung geht klar hervor, dass die Injektion verhindert, dass der Knochen Partikel aus dem Ersatzgelenk absorbiert. Das verhindert, dass sich der Knochen auflöst und eine Folgeoperation erforderlich wird. Diese Studie ist ein bedeutender Durchbruch, da wir gezeigt haben, dass es ein Medikament mit dem Potential gibt, bis zur Hälfte aller erneuten Hüftgelenksersatz-Operationen zu verhindern.“
Der Hauptgrund für eine erneute Gelenkoperation ist die Osteolyse, die das Knochengewebe schwächt. Sie tritt auf, wenn Partikel aus dem Implantat das körpereigene Immunsystem aktivieren, das dann den Knochen um das Implantat herum angreift. Dies führt dazu, dass sich das künstliche Gelenk lockert, Schmerzen verursacht und schließlich eine erneute Operation erforderlich wird. Diese Folgeoperationen sind im Vergleich zum ersten Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks sehr aufwändig, dreimal so teuer und bergen ein viel höheres Risiko für Infektionen und andere Komplikationen. Auch die Erholungsphase danach ist wesentlich länger und schmerzhafter.
Quelle: DOI 10.1016/S2665-9913(20)30394-5