10.01.2013
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen. Dabei handelt es sich vor allem um Demenz-Patienten, deren Pflegebedarf noch nicht so groß ist, dass sie einer Pflegestufe zugeordnet werden. Menschen in dieser sogenannten Pflegestufe 0 konnten bisher als zusätzliche Betreuungsleistungen 100 bzw 200 Euro monatlich aus der Pflegekasse bekommen. Nun werden ihnen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Höhe von 120 bzw. 225 Euro zusätzlich bezahlt. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt (siehe Tabelle).
Künftig soll es überdies möglich sein, für diesen Patientenkreis auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie sollen für die ergänzende Betreuung und Aktivierung der Patienten sorgen. Um diese und andere Leistungsverbesserungen zu finanzieren, erhöht sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung im Monat
RF