17.06.2015
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans zwar nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Muslime sollten während des Ramadans aber nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken schon vermeidbar, wenn die Dosis angepasst wird. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Essenszeiten abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- und Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Für Diabetiker ist es ratsam, immer Traubenzucker dabei zu haben, um Unterzuckerungen beheben zu können. Die Verbote des Korans gelten zudem nicht für alle Arzneiformen gleich: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und sind deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen . Der Fastenmonat endet in diesem Jahr am 16. Juli.
ABDA/NK