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14.05.2021
Klar ist: Wer raucht, schadet seiner Gesundheit. Tabak und Nikotin erhöhen das Risiko für diverse Krankheiten, unter anderem Krebs, COPD und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit der lästigen Gewohnheit aus eigener Kraft aufzuhören, fällt jedoch vielen Rauchern sehr schwer. Vor allem bei starken Rauchern ist daher eine medikamentöse Tabakentwöhnung sinnvoll. Die Kosten für eine solche Entwöhnung müssen die Betroffenen bislang allerdings selbst zahlen.
Gesetzliche Krankenkassen könnten nun aber schon bald verpflichtet werden, diese Präparate unter gewissen Umständen zu erstatten. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor, nach dem Versicherte mit „schweren tabakassoziierten Erkrankungen, deren Verlauf und Prognose durch das Rauchen negativ beeinflusst werden“ Anspruch auf eine einmalige Verordnung solcher Präparate bekommen sollen. Allerdings müssen diese im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung verordnet werden.
In der Begründung erklären die Regierungsfraktionen, dass es ein „gesundheitspolitisches Ziel“ sei, einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines evidenzbasierten Programms zur Tabakentwöhnung zu setzen, um dadurch die Zahl der Raucher zu verringern. In der Begründung deuten die Regierungsfraktionen auch an, welche Patienten von der neuen Erstattungsfähigkeit profitieren könnten: „Dies sind insbesondere Versicherte mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung“, heißt es dort.