10.01.2019
Mit verschreibungsfreien, apothekenpflichtigen Nikotinersatzprodukten sind Entzugswillige auf dem richtigen Weg zum rauchfreien Leben. Ziel dieser Präparate ist es, vorübergehend Nikotin ohne begleitende Schadstoffe aus dem Tabakrauch in absteigender Dosierung zuzuführen. Während sich kurzwirksame Präparate wie Mundspray oder Kaugummi eher für Gelegenheitsraucher eignen, sind Pflaster für jene, die regelmäßig zur Zigarette greifen, empfehlenswert. Auch wenn sie als weniger schädlich gilt: Zur Entwöhnung ist die E-Zigarette kein Mittel der Wahl. In den meisten Fällen enthält die verdampfte Flüssigkeit ebenfalls Nikotin und das als bedenklich eingestufte Verneblungsmittel Propylenglykol.
Die Nikotinersatzprodukte werden in verschiedenen Darreichungsformen und Stärken angeboten. Die Pflaster (2 mg, 4 mg) mit ihrem sehr konstanten Nikotinserumspiegel schützen am besten vor auftretenden Entzugserscheinungen. Nikotinkaugummis (2 mg, 4 mg) in verschiedenen Geschmacksrichtungen, Lutschtabletten (1,5, 2 mg und 4 mg), Inhaler (15 mg/Patrone) und Mundsprays vermitteln wegen ihrer höheren Anflutgeschwindigkeit eher das Gefühl, Kontrolle über die Nikotinzufuhr zu haben. Verschreibungspflichtiges Nikotinnasalspray imitiert am ehesten die Geschwindigkeit der Nikotinfreisetzung durch Tabakprodukte.
Wann welches Präparat?
Raucher sollten bei der Entwöhnung einen langen Atem haben, denn die Nikotinersatztherapie (NET) dauert zwischen acht und zwölf Wochen. Während dieses Zeitraums wird die Nikotindosis nach und nach reduziert. Bei starken Rauchern hat sich die Kombination von langwirksamen Produkten zum Beispiel in Form eines Pflasters mit einem kurzwirksamen Produkt (Kaugummi, Spray) als sehr wirkungsvoll erwiesen.
Welches Präparat sich am besten eignet, damit die guten Vorsätze nicht verpuffen, erfahren Betroffene in der Apotheke vor Ort. In einem Beratungsgespräch kann der Arzneimittelfachmann das passende Produkt empfehlen und dem Entzugswilligen hilfreiche Tipps zu Rauchentwöhnung mit auf den Weg geben. Doch mit der Nikotinersatztherapie allein ist es nicht getan. Voraussetzung für einen Erfolg: Der Patient will wirklich aufhören. Dann kann der Apotheker hilfreich zur Seite stehen und die Entscheidung zum Entzug immer wieder bestärken. Auch wenn die Krankenkassen die Kosten für eine Nikotinersatztherapie (NET) trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Wirksamkeit nicht übernehmen, ist sie wegen der geringen Nebenwirkungen die erste Wahl auf dem Weg zum Nichtraucher. Erste Verbesserungen treten binnen kürzester Zeit auf.
Sucht erkennen
Viele Raucher glauben, ihren Zigarettenkonsum jederzeit kontrollieren zu können und nicht nikotinabhängig zu sein. Doch der oft übergroße Wunsch nach einer Zigarette, Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit oder Ängstlichkeit und die Notwendigkeit, den Nikotinlevel für den richtigen „Kick“ immer weiter erhöhen zu müssen – trotz der bekannten gesundheitlichen Gefahren –, weisen auf eine Sucht hin. Betroffene, die nicht sicher sind, in welchem Maß sie nikotinabhängig sind, können sich ebenfalls von ihrem Apotheker beraten lassen.
AK Nds/RF