13.06.2016
Ein Verbandskasten ist im Auto nicht nur Pflicht, sondern kann auch Leben retten. Daher gilt gerade zur verkehrsreichen Urlaubszeit: vor dem Reisestart die sterilen Erste-Hilfe-Utensilien im Kfz- oder Motorrad-Verbandkasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum prüfen. Ebenfalls nicht zu vergessen: eine genormte Warnweste, die jederzeit griffbereit im Fahrzeug verstaut ist.
Rechtzeitig vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub appelliert der Bundesverband Medizintechnologie in Berlin, den Verbandskasten als Teil der Reisevorbereitung zu überprüfen. Während das Mitführen einer genormten Warnweste (nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471) ausreicht, geht es beim Verbandskasten um mehr: Die Lebensdauer der Verpackung einiger enthaltenen Produkte ist eingeschränkt. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen kann eine Materialermüdung von Plastikhüllen oder Klebestellen einsetzen. Ist das aufgedruckte Datum überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Abgelaufenes muss daher immer durch „Frisches“ ersetzt werden.
Folgende Materialien gehören in einen Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164:2014
- 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
- 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
2 Fingerkuppenverbände
2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden) - 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
- 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
- 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
- 2 Dreiecktücher DIN 13168
- 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
- 1 Schere DIN 58279
- 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 1 Inhaltsverzeichnis
Neben der Verantwortung für sich und andere sind auch die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Weste oder Verbandskasten bei der Kfz-Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut dem ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden. Ähnliche Regelungen gelten übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in vielen europäischen Ländern. Wer also im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, achtet bei der Übernahme am besten auf einen vollständigen und funktionstüchtigen Verbandkasten oder bringt einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mit.
RF