24.02.2017
Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA warnt vor homöopathischen Arzneimitteln, die auf Basis der schwarzen Tollkirsche (Atropa belladonna) hergestellt wurden. Einige Präparate, die gegen Zahnungsbeschwerden bei Kleinkindern eingesetzt werden, hätten in Laboruntersuchungen zu hohe Mengen an giftigen Substanzen aus der Pflanze aufgewiesen. Sie stellten ein unnötiges Risiko für Kinder dar, heißt es in einer FDA-Mitteilung. Die Behörde prüft derzeit den Zusammenhang zwischen der Einnahme dieser Mittel und dem Tod von zehn Kleinkindern.
„Die körperliche Reaktion von Kindern unter zwei Jahren auf die Inhaltsstoffe von Atropa belladonna ist unvorhersehbar und die Einnahme stellt ein unnötiges Risiko dar“, sagt Janet Woodcock, Direktorin des FDA-Zentrums für Arzneimittel-Evaluierung und -Forschung in der Mitteilung. Medienberichten zufolge geht die Behörde derzeit 400 Fällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen in Zusammenhang mit der Einnahme von Belladonna-Zahnungsprodukten nach, die von 2010 bis 2016 gemeldet wurden. Darunter sind auch zehn Todesfälle. Ob diese auf die Einnahme der Präparate zurückgehen, sei „noch nicht festgestellt und wird derzeit überprüft“, sagte FDA-Sprecherin Lyndsay Meyer gegenüber dem Nachrichtensender CNN. Die gemeldeten Nebenwirkungen seien in der Regel schwerwiegend gewesen. Am häufigsten wurde von Krämpfen, Zittern, Fieber, Atembeschwerden, Lethargie, Schwäche, Flush und Verstopfung berichtet.
Die FDA hatte die Zahnungs-Präparate von zwei US-amerikanischen Unternehmen analysiert und dabei ungleichmäßig hohe und zum Teil zu hohe Dosen an giftigen Inhaltsstoffen (Scopolamin und Atropin) festgestellt. Auch in Deutschland sind homöopathische Präparate zur Behandlung von Beschwerden beim Zahnen zugelassen. Laut Datenbank von PharmNet.Bund besitzen die sechs homöopathischen Arzneimittel Calcium comp. GEHsan Komplex 22, Globuli Chamomilla e radice, Denisia Nr. 9 Tabletten, Escatitona Zahnungsglobuli, Osanit Zahnungskügelchen und Weleda Fieber- und Zahnungszäpfchen eine Zulassung für diese Indikation. Von diesen enthalten nur die Weleda Fieber- und Zahnungszäpfchen Belladonna. Daneben sind auch Belladonna-Präparate in unterschiedlichen Verdünnungen auf dem Markt, die zwar keine Zulassung für Zahnungsbeschwerden haben, aber gerade bei Kindern mit fieberhaften Infekten gerne angewendet werden. Für homöopathische Produkte gebe es in Deutschland aber deutlich strengere Marktzugangsvoraussetzungen als in den USA, erklärte Maik Pommern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Die Präparate müssen entweder zugelassen oder registriert werden und hierfür die Qualität und Unbedenklichkeit nachweisen. Nach der Zulassung oder Registrierung werde der Produktionsprozess sehr genau überprüft. In den USA gebe es entsprechende Regularien nicht.
ch/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ /NK