12.12.2018
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte die Arzneimittelversorgung in Teilen neu regeln. Seine Vorschläge sollen dazu beitragen, Wettbewerbsnachteile niedergelassener Apotheken in Deutschland auszugleichen, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2016 entstanden sind.
Damals hatte der Gerichtshof ausländische Versender von der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente befreit. Die Versandhändler durften ihren Kunden nun Rabatte auf diese Präparate anbieten. Deutschen Apotheken ist das jedoch weiterhin verboten. Die Apotheker setzen sich seitdem für ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein, auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde dem Rechnung getragen. Spahn hält diese Lösung jedoch politisch und juristisch für nicht tragfähig. Er möchte diese Rabatte belassen, jedoch in der Höhe auf maximal 2,50 Euro begrenzen.
Um die Chancengleichheit wiederherzustellen, spricht er sich im Gegenzug dafür aus, die Vergütung der Vor-Ort-Apotheken teilweise neu zu regeln. So schlägt er vor, Dienstleistungen wie den Nacht- und Notdienst künftig besser zu honorieren. Welche weiteren Dienstleistungen dazukommen, müssten die Apotheker mit den Krankenkassen aushandeln. Denkbar wären ihm zufolge unter anderem Medikationsmanagement oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Geld dafür solle in einem Fonds bereitgestellt werden.
Friedemann Schmidt, der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zeigte sich zufrieden mit der "offenen und transparenten Diskussion", die der Minister mit den Apothekern geführt hat. Es gebe mit der sicheren flächendeckenden Arzneimittelversorgung ein gemeinsames Ziel. "Wir müssen nun diskutieren, ob die Pläne des Ministers geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen", so Schmidt. Er sei aber zuversichtlich, "dass wir eine konstruktive Lösung finden werden". Bei einer Einigung könnten die Pläne bereits Ende Januar 2019 in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
RF/PZ