05.09.2019
Tabletten werden häufig geteilt, obwohl nicht jedes Präparat dafür geeignet ist. „Wenn im Beipackzettel nicht ausdrücklich steht, dass eine Tablette geteilt werden darf, fragt man am besten in der Apotheke nach. Eine Bruchkante alleine ist kein Freifahrtschein dafür“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.
Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein. „Patienten fragen deshalb besser in ihrer Apotheke nach, wenn sie zum Beispiel wegen eines Rabattvertrags oder eines Lieferengpasses ein anderes Medikament als sonst bekommen", so Benkert.
Feste Arzneimittel wie zum Beispiel Retardtabletten, die nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen, sind weit verbreitet: Im Jahr 2018 gaben Apotheken 88 Millionen Packungen ab. Das entspricht etwa 14 Prozent aller auf Kassenrezept abgegebenen Fertigarzneimittel. Benkert: „Wenn eine Tablette, die intakt eingenommen werden soll, trotzdem geteilt wird, reichen die Folgen von Unwirksamkeit bis hin zu schwerwiegenden Nebenwirkungen.“ Auch teilbare Tabletten sollten erst kurz vor der Einnahme geteilt und die Bruchstücke nicht lange aufbewahrt werden.
Das Teilen kann aus mehreren Gründen problematisch sein: Bei einigen Tabletten entsteht dabei Staub, dessen Einatmen riskant ist. Dazu gehören Arzneimittel gegen Krebs- oder Viruserkrankungen und Vitamin-A-Derivate gegen schwere Hautkrankheiten. Andere Tabletten haben einen Schutzüberzug, der dafür sorgt, dass ein Wirkstoff nur langsam ins Blut aufgenommen wird, oder dass sich die Tablette erst im Darm statt im Magen auflöst. Durch das Brechen verliert er seine Funktion. Es gibt daneben Überzüge, die die Inhaltsstoffe gegen Licht schützen. Ein Beispiel dafür sind Tabletten mit Nifedipin gegen Herzerkrankungen.
ABDA