Voraussetzungen
Voraussetzungen: Nicht jeder Diabetiker braucht eine Reha. Treffen fünf der hier aufgelisteten Faktoren zu, könnte jedoch ein Bedarf bestehen:
- Bewegungsmangel
- Übergewicht
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen
- HbA1c zu hoch
- Diabeteswissen gering
- derzeit Raucher
- Depression liegt vor
- krankmachender Stress
- ungesundes Ernährungsverhalten
- Arbeitsplatzprobleme
- Unterzuckerprobleme bei Insulintherapie
Antragstellung:
Um eine Reha-Maßnahme zu beantragen, führt der erste Weg zum behandelnden Arzt. Von ihm braucht man ein Gutachten, das unter anderem den Bedarf und die Aussichten der Reha begründet. Der Arzt kann den Antrag an den Kostenträger weiterleiten, der für die Reha-Maßnahme aufkommen muss. Bei Menschen im erwerbstätigen Alter ist das in aller Regel der zuständige Rentenversicherungsträger. Bei Beziehern von Altersruhegeld geht der Antrag an die Krankenversicherung. Die Kostenträger sind selbst dafür verantwortlich, ihre Zuständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls den Reha-Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Bei der Klinikauswahl für eine stationäre Reha-Maßnahme können Patienten ihre persönlichen Wünsche einbringen. Der Arzt kann auch bei einem Widerspruchsverfahren beraten, falls ein Antrag zunächst abgelehnt wird. Nach akuter Behandlung in einer Klinik besteht auch im Fall von Diabetes mellitus die Möglichkeit eines beschleunigten Antragsverfahrens im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Dann muss der Antrag nach Rücksprache mit dem Patienten von der behandelnden Akutklinik gestellt werden. Notwendig ist die AHB etwa bei schlechter Stoffwechselkontrolle, wiederholten Unterzuckerungen, Erkrankungen der Blutgefäße oder diabetisch bedingten Augen-, Nerven- oder Nierenschäden.
FS