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Verbraucherschützer warnen vor „Pflegeservice Smart“

Natascha Koch  |  19.07.2022

Bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen häufen sich derzeit Berichte über die Telefonwerbung von "Pflegeservice Smart" der Schweizer Firma "United Swiss Marketing". Pflegebedürftigen Menschen wird eine Beratung zu Pflegleistungen angeboten, die anschließend mit 129 Euro in Rechnung gestellt wird.

Älterer Mann am Telefon.
Der "Pflegeservice Smart" ruft ungefragt bei Senioren an und drängt dabei kostenpflichtige Beratungen zu Pflegeleistungen auf.
© Drazen Zigic/iStockphoto

Verbraucherschützer warnen Senioren vor einer neuen Betrugsmasche einer Schweizer Firma: Der „PflegeserviceSmart“ ruft bei älteren Menschen an und verwickelt sie in Gespräche und gibt vor, sie dabei unterstützen zu wollen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse zu beantragen oder zu erhalten. Betroffene berichten, dass sie beim richtigen Namen genannt werden und der Firma darüber hinaus häufig sogar der Pflegegrad bekannt sei. Die Firma aus der Schweiz erklärt dabei, dass die Angerufenen einen Anspruch gegen die Pflegekasse in Höhe von 6280 Euro hätten. Auf dieses Geld solle man auf keinen Fall verzichten. Die Firma wirbt damit, dass sie bei einer Durchsetzung dieses Anspruchs helfen könne und stellt anschließend eine Rechnung über 129 Euro aus.

Betroffene, die den geforderten Betrag nicht zahlen, erhalten nach einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene berichten davon, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei.

Was ist zu tun?

Die Verbraucherzentralen raten, am besten direkt aufzulegen, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten. Denn eine kostenpflichtige Pflegeberatung ist nicht nötig – Pflegebedürftige erhalten bei offiziellen Stellen von Kommunen oder Pflegekassen eine kostenlose Beratung.

„Woher die Anrufer die Nummern der Verbraucher:innen haben, ist uns auch nicht bekannt, es ist jedoch denkbar, dass Telefonbücher systematisch nach älter klingenden Vornamen durchforstet werden oder einfach Daten der anderen Abzockfirmen übernommen worden sind“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Widerruf per Mail oder Post einreichen

„Wer einen solchen Vertrag untergeschoben bekommen hat, sollte sich auf jeden Fall wehren, widersprechen, den angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen und auf keinen Fall bezahlen“, so Bernhardt weiter. Dafür haben Betroffene 14 Tage Zeit. Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden betroffene Verbraucher:innen einen kostenlosen Musterbrief, um dem nicht gewünschten Vertrag zu widersprechen.

„Bisher haben wir die Erfahrung gemacht, dass der Widerruf per Mail gut funktioniert hat“, erklärt Bernhardt weiter. Doch die Betroffenen hatten meist das Glück, Angehörige zu haben, die sich um die Angelegenheit gekümmert haben. Wer keine Verwandtschaft hat, die sich um den Widerruf kümmert, hat oft das Nachsehen, ist mit der Abzocke überfordert und bezahlt letztlich Geld für eine Dienstleistung, die nie gewollt war.

Kostenlose Beratungsangebote vor Ort nutzen

Alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben einen Anspruch auf eine kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung. Diese Beratung findet sogar persönlich statt und hilft Ihnen, alle Pflegeleistungen – auch bei komplizierten Fällen – geltend zu machen. Dieser Anspruch besteht, sobald Pflegebedürftige die Pflegekasse kontaktieren, weil ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht oder weil sie einen Pflegegrad beantragen möchten.

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