16.06.2017
Beim Verbrennen und Verglühen von Holzkohle entsteht Kohlenmonoxid, das zu einer tödlich verlaufenden Vergiftung führen kann - zumindest, wenn der Grill in Innenräumen verwendet wird. „In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Vergiftungen durch Kohlenmonoxid beim Grillen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das Gas ist geruchlos, werde deshalb nicht bemerkt und könne leicht unterschätzt werden.
Wenn der Holzkohlegrill etwa einer Garage verwendet wird, steigt wegen der mangelnden Luftzirkulation die Kohlenmonoxidkonzentration in der Innenraumluft stark an. Diese Gefahr besteht übrigens auch bei geöffnetem Garagentor. Das Gas ist sowohl farb-, geruch- als auch geschmacklos und verbreitet sich rasch in der Luft. So wird es unbemerkt eingeatmet. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) führte im Jahr 2013 Versuche zur Ermittlung von Kohlenmonoxid-Konzentrationen beim Grillen in Innenräumen durch. Dabei entstand in einer mit einer Garage oder einem Wohnzimmer vergleichbaren großen Schwadenkammer bereits nach zwei Stunden Verbrennung von 800 Gramm Holzkohle eine Gas-Konzentration von 3000 ppm (parts per million), die beim Menschen bereits nach wenigen Minuten Einatmung zur Bewusstlosigkeit führe.
Das Gas verhindert im Körper die Bindung von Sauerstoff an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin. Dadurch kann das Blut den lebenswichtigen Sauerstoff nicht mehr transportieren. Die Folge ist eine Sauerstoff-Unterversorgung des Gewebes, die in leichten Vergiftungsfällen zu Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen, Sehstörungen, Erbrechen, Müdigkeit, Muskelschwäche und beschleunigtem Herzschlag führt. Besonders nach vorherigem Konsum von Alkohol kann die Situation falsch eingeordnet werden. Bei mittelschweren und schweren Vergiftungen kommen Kurzatmigkeit und Bewusstlosigkeit mit Abflachung der Atmung hinzu, es besteht Lebensgefahr. Betroffene können eine kirschrote und daher gesund wirkende Hautfarbe aufweisen. Folge längerer Atemstörungen sind vorübergehende oder bleibende Hirnschäden.
BfR/NK