08.03.2017
Die Apotheke vor Ort versorgt Patienten zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Medikamenten. Das soll auch so bleiben, daher haben Deutschlands Apotheken ihre Forderung nach einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente erneuert. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. forderte die Politik auf, zügig zu handeln.
„Alle Parteien haben dringenden Handlungsbedarf konstatiert. Keine Partei hat eine tragfähige Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums präsentiert. Also wird es Zeit, den Entwurf umzusetzen“, fordert Schmidt. Den Vorschlag einzelner SPD-Parlamentarier, nach der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandanbieter nun auch inländischen Apotheken die Vergabe von Boni zu erlauben, bewertete Schmidt überaus kritisch. „Diese Idee ist ebenso untauglich wie gefährlich. Erstens kann sie die Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter nicht neutralisieren, denn die müssen sich laut EuGH-Entscheidung ohnehin nicht mehr an die Arzneimittelpreisbindung halten, egal ob man sie nun modifiziert oder nicht. Zweitens würde sich damit die Wettbewerbssituation sogar weiter verschärfen, weil Präsenzapotheken dann auch durch inländische Versandkonkurrenz umso schneller in eine Rabattschlacht gezwungen würden. Da gießt man Öl ins Feuer statt zu löschen. Wer diese Idee propagiert, will offensichtlich das bewährte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland schleifen.“
Auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten sei der SPD-Vorschlag nicht zielführend. In Deutschland arbeiteten 150.000 Menschen in Apotheken, die gerade in kleinen Gemeinden wichtige Gewerbesteuerzahler seien. Vor diesem Hintergrund sei eine Verordnung, die für das Wohlergehen einzelner Großunternehmen jenseits der deutschen Landesgrenzen sorgt, fehl am Platz. Diese Unternehmen „schaffen weder Arbeitsplätze noch zahlen sie Steuern auf ihre Gewinne, sondern ziehen einfach GKV-Beitragsmittel ins Ausland ab“, so der ABDA-Präsident.
ABDA