05.05.2011
Die Neueröffnungen vieler Apotheken in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung 1990 belegen eindrucksvoll, dass sich auch dort die Arzneimittelversorgung spürbar verbessert hat.
Krankheit richtet sich nicht nach Öffnungszeiten. Deshalb gibt es den Apothekennotdienst. In wechselndem Turnus sorgen die öffentlichen Apotheken dafür, dass kein Verbraucher eine allzu lange Strecke bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen muss. Das geht nur mit einem so flächendeckenden und wohnortnahen Versorgungssystem, wie es die Apotheken in Deutschland gewährleisten.
Welche Apotheke Notdienst hat, kann der Verbraucher auf verschiedene Art und Weise erfahren: in Lokalzeitungen, in den Schaufenstern der Apotheken in der Nachbarschaft, im Internetangebot der Apothekerkammern oder per Notdienst-Hotline. Oder einfach direkt hier.
Zum Leistungsspektrum gehört auch der Botendienst (Bringdienst, Home Service), wenn z. B. ein verordnetes Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist und dem Patienten ein nochmaliges Erscheinen nicht zumutbar ist. Gründe dafür können die Bettlägerigkeit des Patienten oder die Entfernung zwischen Wohnort und Apotheke sein. Der Botendienst ist aber nur für den Einzelfall vorgesehen. Der Bote muss zur Apotheke gehören, so dass eine Zustellung durch Dritte, wie Kuriere, nicht erlaubt ist. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ist es wichtig, dass der Apotheker gegenüber dem Boten ein Weisungsrecht und eine Aufsichtsmöglichkeit besitzt.
Auch im Katastrophenfall ist auf die Apotheke Verlass: Jede Apotheke hält den durchschnittlichen Wochenbedarf der wichtigsten Arzneimittel vorrätig sowie Antidote oder Antisera, also Gegengifte. Zwei Beispiele: Für den nuklearen Katastrophenfall sichern die Apotheker die Versorgung der Bevölkerung mit nicht-radioaktivem Jod. Bei der Influenzapandemie spielen Apotheker eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Impfstoffs sowie bei der Herstellung und Verbreitung von antiviralen Arzneimitteln.