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Masern: In fast allen Bundesländern bestehen Impflücken

22.04.2014

Bei Schulanfängern wurde im Jahr 2012 für die entscheidende zweite Masernimpfung die erforderliche Impfquote von 95 Prozent nur in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erreicht. Das teilen das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) anlässlich der derzeitigen europäischen Impfwoche mit und warnen vor den Folgen der Impflücken.

Grundschülerin mit blonden Zöpfen wird von Ärztin in den rechten Oberarm geimpft
Bei Schulanfängern wird gerade bei der zweiten Masernimpfung die erforderliche Impfquote von 95 Prozent vielerorts nicht erreicht.
© Ilike - Fotolia

Für die erste Masernimpfung lag die Impfquote bei den Schulanfängern zwar bundesweit bei 96,7 Prozent und erstmals in allen Bundesländern über 95 Prozent. Bei der zweiten Impfung bestanden aber in fast allen Bundesländern Impflücken, sodass der Bundesdurchschnitt für die zweite Masernimpfung nur 92,4 Prozent betrug. Das Problem: Damit sich ein eingeschlepptes Masernvirus nicht verbreiten kann, ist eine Impfquote von 95 Prozent für beide Impfungen erforderlich. Diese Quote ist auch ein Zielwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen der in der WHO-Region Europa für 2015 angestrebten Ausrottung der Masern.

Zu den immer wieder auftretenden Masernausbrüchen tragen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen maßgeblich bei. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission des RKI seit 2010 die Masernimpfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Besonders wichtig ist der Masernimpfschutz für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. 2013 waren mehr als die Hälfte der 1.769 gemeldeten Masernfälle älter als 15 Jahre, und mehr als 80 Prozent waren ungeimpft. Etwa ein Drittel der erwachsenen Masernpatienten musste im Krankenhaus behandelt werden. Schwere Krankheitsverläufe treten vor allem bei Säuglingen und Erwachsenen auf.

RKI/BMG/FH

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