Natascha Koch
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05.11.2021
Wenn Lebensmittel mit Vitamin D angereichert werden, benötigen Hersteller dafür in Deutschland eine Genehmigung. Viele halten sich aber offenbar nicht daran, wie eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen zeigt.
Margarine und Streichfette sind in Deutschland die einzigen Lebensmittel, die grundsätzlich mit Vitamin D angereichert werden dürfen. Für andere Produkte benötigen die Hersteller eine Erlaubnis: Bestimmte Lebensmittel wie Milch oder Pilze dürfen beispielsweise durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten. Viele Hersteller ignorieren dies aber offenbar: Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen zeigte, dass von 112 untersuchten Produkten 68 keine Erlaubnis hatten - das entspricht 61 Prozent.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D erarbeitet und Höchstmengen vorgeschlagen, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette. Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann nämlich zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. die Nieren schädigen und oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Die Untersuchung der Verbraucherzentralen ergab, dass diese Höchstmengen bei 13 Produkten überschritten wurden.
Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, schon beim Einkauf darauf zu achten, ob LebensmittelnVitamin D zugeführt wurde. Vor allem Produkte, die in größeren Mengen verzehrt werden, den Verbraucherschützern zufolge möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein.