Arzneimittel

Lieferengpässe: Warum in der Apotheke jetzt Geduld gefragt ist

26.08.2019

Lieferengpässe bei Medikamenten sind in diesen Wochen in aller Munde. Betroffen sind unzählige Patienten, die in der Apotheke zum Beispiel nicht sofort mit dem verschriebenen Blutdrucksenker oder ihrem Schilddrüsenpräparat versorgt werden können. Was das für den Patienten bedeutet, erklärt Apothekerin Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

Lieferengpässe bei Medikamenten kommen häufig vor.
Wenn ein Medikament nicht geliefert werden kann, ist der pharmazeutische Sachverstand des Apothekers gefragt, um mögliche Alternativen zu prüfen.
© gpointstudio - Fotolia

Kann ein Rezept nicht beliefert werden, besteht für den betroffenen Patienten nicht gleich Grund zur Sorge. Oft findet der Apotheker vor Ort eine Lösung, um die Therapie sicherzustellen, weiß Funke. Dabei müssen gesetzliche und vertragliche Bestimmungen wie bestehende Rabattverträge sowie medizinische und pharmazeutische Aspekte beachtet werden. Im Fall der Fälle – nämlich wenn eine Stärke oder auch ein Wirkstoff ausgetauscht werden muss – hält der Apotheker Rücksprache mit dem Arzt. Daher müssen sich Patienten dann manchmal in Geduld üben. In einem ausführlichen Beratungsgespräch informiert der Apotheker über das Ersatzpräparat.

Gründe für Lieferengpässe sind vielfältig. Immer weniger pharmazeutische Unternehmen stellen ihre Wirkstoffe selbst her, die Produktion findet aus Kostengründen im Ausland statt. Gibt es bei diesen Herstellern Probleme, macht sich das sofort im Apothekenalltag bemerkbar. Von einem Lieferengpass ist die Rede, wenn es zu einer voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehenden Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang kommt. Auslöser sind häufig Produktionsprobleme, wenn zum Beispiel Herstellungsprozesse umgestellt werden. Auch wegen Qualitätsproblemen kann es vorkommen, dass Medikamente oder Wirkstoffe nicht freigegeben werden. Eine hohe Nachfrage nach einem Medikament kann ebenfalls zu Lieferengpässen führen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es für einen Wirkstoff oder ein Zwischenprodukt nur wenige Hersteller gibt.

Bisher sind Pharmahersteller nicht dazu verpflichtet, einen möglichen Engpass von versorgungsrelevanten Arzneimitteln zu melden. Ausgenommen sind hiervon Lieferengpässe bei Impfstoffen, die dem Paul-Ehrlich-Institut mitgeteilt werden müssen. Aktuelle Informationen zu Lieferengpässen listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf.


NK

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