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Ärzte, Pfleger, Apotheker: Wer gegen Covid-19 impfen darf

Helan Omar  |  14.06.2021

Täglich werden mehrere Hunderttausend Menschen in Deutschland gegen Covid-19 geimpft. Das ist für Ärzte allein kaum zu leisten. Daher darf in den Impfzentren mittlerweile nicht nur medizinisches Fachpersonal impfen. Auch andere Berufsgruppen werden in die Arbeit einbezogen, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.

Drei Personen in medizinischer Bekleidung stehen, mit verschränkten Armen, hintereinander: Arzt, Apothekerin, Pfleger.
Neben Ärzten dürfen in Corona-Impfzentren auch andere Personen mit medizinischem Background impfen. Voraussetzung ist eine Schulung durch den Arzt.
© ChatchaiLimjareon/iStockphoto

Mithilfe von Arztpraxen, Krankenhäusern, mobilen Impfteams und rund 4000 Impfzentren bundesweit, ist inzwischen fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung erstmalig geimpft. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) spielt in den Impfzentren eine besondere Rolle: Mehr als 3000 Mitglieder - die meisten ehrenamtlich -  sind an der Planung, dem Aufbau und teilweise auch an der Impfung beteiligt.

Im Impfzentrum sind viele Ärzte aktiv, die sich eigentlich schon im Ruhestand befinden. Auch angehende Ärzte trifft man im Impfzentrum. Die Unterstützung von Medizinstudenten in höheren Semestern wird gebraucht. Wer sonst noch impfen darf, hat Dr. Matthias Bollinger erklärt. Er ist der stellvertretende Kreisverbandsarzt des DRK und leitender Arzt im ImpfzentrumFrankfurt: „Grundsätzlich sind Impfungen eine Aufgabe des Arztes. Diese Aufgabe kann der Arzt allerdings übertragen. Im Impfzentrum kommen Personen mit medizinischer Ausbildung zum Einsatz. Dazu gehören Medizinische Fachangestellte, Notfallsanitäter*innen, Pflegefachkräfte, Hebammen und Apotheker*innen. Diese dürfen den Patienten informieren und die Nadel setzen.“

Voraussetzung ist eine mehrstündige Schulung durch Ärzte im Impfzentrum. Bevor das zusätzliche Personal impfen darf, überzeugen sich die verantwortlichen Ärzte von der Leistung. Auch danach müssen diese Ärzte „in Rufweite“ anwesend sein.

Nach der Impfung darf ein Eintrag in den Impfpass nicht fehlen. Zum Eintrag gehören nicht nur das Datum und ein Aufkleber mit der Charge des Impfstoffs, sondern auch ein Stempel und Unterschrift. Hier ist dann wieder ein Arzt oder eine Ärztin gefragt. Nur sie dürfen unterschreiben. So können sie nochmal kontrollieren, ob der richtige Impfstoff verabreicht wurde und ob der Zeitabstand stimmt.  

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