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09.01.2024
Zwischen dem 1. September 2022 und 2023 gab es rund 374.000 Verordnungen und Genehmigungen für DiGA für gesetzlich Krankenversicherte – das sind mehr als doppelt so viele Verordnungen wie im Vorjahreszeitraum. Die Krankenkassen gaben dafür 67,5 Millionen Euro innerhalb eines Jahres aus, wie der GKV-Spitzenverband bei der Vorstellung seines Jahresberichts bekanntgab.
Seit Einführung der DiGA im Oktober 2020 waren es demnach insgesamt 113 Millionen Euro, also eine noch überschaubare Summe im Vergleich zu anderen Versorgungsformen wie dem Arzneimittelbereich. Zuletzt waren es rund 20.000 eingelöste Freischalt-Codes pro Monat. Die Zahl steigt laut Spitzenverband kontinuierlich.
Der GKV-Spitzenverband zeigte sich erfreut, dass das Interesse offenbar zunehme, da er die "Apps auf Rezept" grundsätzlich für eine gute Ergänzung der anderen Versorgungsangebote hält. Allerdings kritisierte der Verband gleichzeitig die Preispolitik der Anbieter und den fehlenden Nutzennachweis bei der ersten Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis. Bei der Mehrzahl der DiGA gelinge es nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patienten nachzuweisen.
Stand 1. Oktober 2022 waren erst 33 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis aufgelistet und damit verordnungsfähig. Zum Abschlusszeitpunkt des GKV-Berichts, dem 30. September 2023, waren es bereits 49 DiGA. Aktuell sind es 52, davon 29 dauerhaft aufgenommene und 23 vorläufig aufgenommene. Nur bei den dauerhaft aufgenommenen DiGA gilt der Nutzen als erwiesen. Insgesamt sechs Anwendungen wurden bereits wieder gestrichen, da laut GKV-Spitzenverband ein versorgungsrelevanter Nutzen nicht nachgewiesen wurde. Zudem gab es Teilstreichungen bei den Anwendungsgebieten.
Mit Abstand am häufigsten werden DiGA bei psychischen Erkrankungen verordnet, zum Beispiel bei Depressionen, Angsterkrankungen oder Schlafstörungen. Danach folgen DiGA bei Stoffwechselerkrankungen (vor allem Übergewicht) sowie Knie- und Rückenschmerzen. Sie werden zu 40 Prozent von Hausärzten verordnet.