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Alkohol: Nächtliches Verkaufsverbot wirkt

10.02.2015

In Baden-Württemberg gilt seit dem Jahr 2010 ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol. Offenbar zeigt dies erste positive Effekte: Jugendliche werden laut Forschern des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) seltener wegen alkoholbedingter Probleme ins Krankenhaus eingeliefert.

Tankstelle bei Nacht
Seit März 2010 dürfen in Baden-Württemberg zwischen 22 und 5 Uhr an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken keinerlei alkoholische Getränke mehr verkauft werden.
© Carolyn Franks - Fotolia

Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wirkt – wenn auch nicht übermäßig stark: Bei den 15- bis 19-Jährigen und bei den 20- bis 24-Jährigen sind die alkoholbedingen Krankenhaus-Einlieferungen seit Beginn des Verkaufsverbots jeweils um etwa sieben Prozent gesunken – am stärksten bei jüngeren Männern. Zudem kamen infolge des Verkaufsverbots weniger Personen aufgrund von Körperverletzungen ins Krankenhaus. „Baden-Württemberg konnte sich damit dem allgemeinen Trend widersetzen“, so Jan Marcus vom DIW Berlin. In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg seien 2011 die alkoholbedingten Krankenhaus-Einlieferungen angestiegen. Allein in den ersten 22 Monaten nach Inkrafttreten konnten über 700 alkoholbedingte Krankenhaus-Einlieferungen in Baden-Württemberg vermieden werden.

„Jugendliche kaufen seltener Alkohol auf Vorrat und haben in der Regel weniger Geld zur Verfügung, so dass sie Alkohol öfter in Supermärkten und Tankstellen kaufen als Erwachsene, die einfacher auf Kneipen und Restaurants ausweichen können“, erklärt Thomas Siedler vom HCHE. Daher entfalte das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot seine Wirkung nur bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Bei den älteren Erwachsenen ab 25 Jahren stellten die Forscher dagegen keine nennenswerte Reaktion fest.

Seit März 2010 gehen in Baden-Württemberg zwischen 22 und 5 Uhr an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken keinerlei alkoholische Getränke mehr über die Ladentheke. Lediglich in Restaurants und Bars ist der Ausschank von Alkohol weiter erlaubt. Für die Studie werteten die Forscher eine 70-Prozent-Stichprobe aller Krankenhaus-Einlieferungen in Deutschland für die Jahre 2007 bis 2011 aus. Alleine das Jahr 2011 umfasste Daten von 13 Millionen Krankenhaus-Aufenthalten.

HCHE/RF

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