31.08.2017
Sowohl Antibabypille als auch Hormonspirale sind verschreibungspflichtig, bis zum 20. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Gründe für eine Verordnung sind vielfältig und können auch über das bereits im ursprünglichen Namen enthaltene Ziel hinausgehen. So wird die Pille nicht nur als Verhütungsmittel eingesetzt, sondern auch gegen Menstruationsbeschwerden oder Akne verschrieben.
Im aktuell laufenden Kalenderjahr wurden hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille oder die Hormonspirale bereits an ein Prozent der Versicherten unter 15 Jahren verschrieben. Insgesamt 210 Mädchen dieser Altersgruppe erhielten ein Rezept. 2015 lag dieser Anteil bei noch knapp über null Prozent mit insgesamt 45 Verordnungen. Auch bei den 15- und 16-Jährigen setzt sich der Trend fort: Im ersten Halbjahr 2017 gab es bereits nahezu genauso viele Verschreibungen wie im gesamten Jahr 2016: Ein Rezept erhielten etwa 19 Prozent der versicherten Mädchen in diesem Alter, 2015 lag der Anteil noch bei 8 Prozent. Das jüngste Mädchen, das in diesem Jahr eine hormonelle Verhütung verordnet bekam, war laut Daten der Krankenkasse elf Jahre alt.
SBK/NK