22.09.2016
Apotheker geben seit Jahren immer mehr Cannabisblüten an Patienten ab, die dafür eine Sondererlaubnis haben. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, gaben die Apotheken 2011 insgesamt rund 6,7 Kilogramm Cannabis ab, 2014 waren es rund 45 Kilogramm und 2015 bereits rund 85 Kilogramm.
Nur Ausnahmefällen dürfen schwer kranke Patienten Cannabis als Arzneimittel nutzen. Im Juni 2016 verfügten 779 Patienten über eine solche Ausnahmegenehmigung, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. Das BfArM habe bislang allen Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken stattgegeben, heißt es in der Antwort weiter. Auch die Apothekenanträge sind in den zurückliegenden Jahren deutlich gestiegen, von 32 im Jahr 2011 auf 188 im Jahr 2015.
Die Apotheken berechnen für die Cannabismedizin 15 bis 20 Euro pro Gramm, wie aus einer früheren Antwort hervorgeht. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an getrockneten Cannabisblüten werden auf 540 Euro im Schnitt geschätzt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1.800 Euro. Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden, gehören Schmerz, darunter schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose, ADHS und das Tourette-Syndrom.
Die Bundesregierung hat bereits im Mai einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem schwer kranke Patienten künftig die Kosten für Cannabisarzneimittel von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen sollen (aponet.de berichtete). Bisher müssen die Patienten die Kosten der Therapie in der Regel selbst tragen.
NK