ABDA/RF
|
01.07.2021
Ab heute startet der Testlauf für das elektronische Rezept in einigen Apotheken und Arztpraxen in der Region Berlin-Brandenburg. Bundesweit geht es dann im Januar 2022 los. Deutschlands Apotheken sind bestens darauf vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort sind schon jetzt mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet.
Für die meisten Patientinnen und Patienten wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patientinnen und Patienten die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und ebenso in der Apotheke einlösen.
„Die Apothekerschaft begrüßt das E-Rezept. Jede Apotheke vor Ort wird ab 2022 auch online erreichbar und ansprechbar sein. Damit machen die Apotheken vor Ort neben dem physischen Kontakt ein zusätzliches Angebot“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das E-Rezept erleichtert die Kommunikation mit der Apotheke. Es kann die Arzneimittelversorgung gerade auch in Kombination mit dem Botendienst der Apotheke vor Ort noch schneller und bequemer machen. Allerdings werden wir alle zusammen wachsam sein, damit bewährte Verbraucherschutznormen wie die freie Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten und die strikte Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln nicht unterlaufen werden.“