02.06.2016
Am 4. Juni findet der diesjährige „Tag der Organspende“ statt. Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. unterstützt Organspenden und kooperiert regelmäßig mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
„Jeder Bundesbürger sollte sich einmal im Leben Gedanken darüber machen, ob er seine Organe spenden will oder nicht – und diese Entscheidung im Organspendeausweis dokumentieren“, sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. Dieses Formular im Scheckkartenformat trägt man möglichst immer mit sich, damit die Entscheidung im Fall der Fälle berücksichtigt werden kann. Vordrucke des Organspende-Ausweises sind in vielen Apotheken kostenlos erhältlich.
Grundsätzlich werden bei einer Organspende nur dann Organe entnommen, wenn der Hirntod, also der unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen, zweifelsfrei festgestellt wurde und wenn die Einwilligung zur Entnahme vorliegt. Es gibt viele Vorurteile rund um die Organspende. Beispielsweise kann man im jedem Alter spenden, abhängig von Zustand der Organe. Die Organe werden vor der Entnahme untersucht, eine vorherige ärztliche Untersuchung ist also nicht nötig. Andererseits ist der Organspende-Ausweis keine Blanko-Erlaubnis zur Organentnahme, denn man kann die Spende einzelner oder alle Organe ausschließen.
ABDA