30.11.2015
Apotheker arbeiten nicht nur in der Apotheke vor Ort. Häufig sind sie auch in Industrie, Wissenschaft oder Verwaltung tätig. Das muss auch die Definition des Berufs in der Bundesapothekerordnung zum Ausdruck bringen, fordert der Bundesrat.
Hintergrund ist ein Gesetz, in dem es um die Anerkennung von Heilberufen in der EU geht. Hierzu hat die Bundesregierung in einen Entwurf die Definition des Apothekerberufs überarbeitet. Der Vorschlag listet die verschiedene Tätigkeiten auf, die Apotheker klassischerweise übernehmen. Dazu zählen die Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln ebenso wie die Beratung zu Medikamenten oder Beiträge zu gesundheitsbezogenen Kampagnen.
Aus Sicht des Bundesrates greift diese Auszählung viel zu kurz. Schließlich arbeiteten Apotheker schon länger nicht mehr ausschließlich in Apotheken, heißt es in der Stellungnahme. Auch außerhalb sicherten Apotheker „in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“. So seien Apotheker etwa in Behörden in der Arzneimittelüberwachung pharmazeutisch tätig oder auch bei Krankenkassen und Apothekerkammern. Viele arbeiteten zudem in der Industrie. „Zur pharmazeutischen Tätigkeit gehören auch Lehre und Forschung an Universitäten sowie die Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.“
Die Aufzählung im Regierungsentwurf wollen die Bundesländer daher ergänzen, sodass künftig grundsätzlich auch pharmazeutische Tätigkeiten in Industrie, Verwaltung und Lehre zum Apothekerberuf zählen. Die Länder folgen damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, der sich bereits Mitte November für entsprechende Änderungen ausgesprochen hatte.
PEF