Welche Ausstattung braucht man zur Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke? Und wo hat die Apotheke diese?
Eckert-Lill: Für die Herstellung der Arzneimittel gibt es in der Apotheke einen speziellen abgetrennten Bereich. Dies ist sehr wichtig, damit die Arzneimittel hygienisch einwandfrei angefertigt werden können. Da sehr unterschiedliche Zubereitungen hergestellt werden müssen, wie etwa Salben, Cremes, Gele, Säfte, Zäpfchen oder gar Kapseln, ist die Ausstattung entsprechend umfangreich. Sie reicht von einfachen Schalen aus Kunststoff oder Stahl bis hin zu komplizierten elektrischen Geräten. Mit diesen können beispielsweise Salben oder Cremes in den Behältnissen hergestellt werden, in denen die Zubereitungen an den Patienten abgegeben werden.
Selbstverständlich müssen in den Apotheken auch verschiedene Arten an Behältnissen in unterschiedlichen Größen, zum Beispiel Glasflaschen oder Tuben, vorrätig sein, in die die hergestellten Arzneimittel abgefüllt werden.
Kann jede Apotheke alle individuellen Medikamente herstellen? Ist die Ausstattung Pflicht?
Eckert-Lill: Im Grundsatz können in jeder Apotheke alle Medikamente hergestellt werden. Dies hat der Apotheker in seiner Ausbildung gelernt. Damit er sein Wissen darüber auf dem aktuellen Stand halten kann, gibt es zahlreiche Fortbildungsangebote. Die Ausstattung für die Herstellung der Arzneimittel ist in jeder Apotheke vorhanden. Es ist zwar im Einzelnen nicht vorgeschrieben, welche Gegenstände und Geräte dies genau sein müssen. Es ist aber vorgeschrieben, für welche Arten der Zubereitung entsprechende Gegenstände und Geräte in der Apotheke vorhanden sein müssen.
Gilt das auch für Zubereitungen zur Krebsbehandlung?
Eckert-Lill: Nein, Arzneimittel zur Krebsbehandlung müssen nicht in jeder Apotheke hergestellt werden. Dies gilt im Übrigen für alle Arzneimittel, die gespritzt oder über die Vene verabreicht werden. Die Anforderungen an die Räume und die Ausstattung sind sehr hoch und damit entsprechend kostenintensiv. Es ist somit nicht begründbar, dass diese in jeder Apotheke vorhanden sein müssen, insbesondere dann, wenn die Apotheke keine entsprechenden Rezepte erhält. Es gibt aber keinen Anlass zur Sorge. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Patienten, die solche speziellen Arzneimittel benötigen, diese auch erhalten.
FS