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02.01.2025
Lieferengpässe mit Arzneimitteln sind in den vergangenen Jahren zu einem empfindlichen Dauerthema geworden. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung, im Januar 2023, waren insbesondere Kinderarzneimittel (zum Beispiel Fiebersäfte) und Antibiotika von Lieferengpässen betroffen. Dies führte zu einer verstärkten Berichterstattung durch die Medien und damit zu verschärftem politischen Handlungsdruck.
Es sei laut Zi deutlich geworden, dass sich die Zahl der Arzneimittel-Hersteller weiter reduziert hatte und die verbliebenen oftmals aus Kostengründen in Asien produzierten. Häufig werde nur bei einem Hersteller eingekauft, der möglichst preisgünstig anbietet. Wenn dann eine Lieferkette unterbrochen wird oder der Hersteller ausfällt, fehle in der Konsequenz das Material für die sich daran anschließende Produktion.
Gesetz ohne Wirkung
Als Reaktion darauf hatte der Deutsche Bundestag 2023 das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. Sein Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, insbesondere die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu verstetigen sowie die Antibiotikaherstellung in der Europäischen Union zu sichern. Zusätzlich wurde im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) die Möglichkeit geschaffen, anstelle eines nicht lieferbaren Fertigarzneimittels eine wirkstoffgleiche Rezeptur oder eine andere Darreichungsform abzugeben.
Derzeit sind mehr als drei Millionen Versicherte von Arzneimittellieferengpässen betroffen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der vertragsärztlichen Arzneiverordnungsdaten für die Jahre 2022 bis 2024, die das Zentralinstitut am 17. Dezember veröffentlicht hat.
Die Engpässe hätten Ende des dritten Quartals 2024 wieder das Niveau von Anfang 2022 erreicht. „Kurzum: Das ALBVVG hat keinen nachhaltigen Effekt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried in einer Pressemitteilung. Auch ein Blick auf die Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeige keinen positiven Effekt. Nach wie vor seien dort über 500 Präparate gelistet.
Probleme nach wie vor ungelöst
„Für einige Lieferengpässe stehen ausreichend Alternativen zur Verfügung", so der Zi-Vorsitzende. Andere hingegen verschlechtern die Versorgungslage der betroffenen Versicherten und führen zu hohen Arbeitsaufwänden in Arztpraxen, etwa durch intensive Beratung beziehungsweise Umstellung der Therapie.
Viele Lieferengpässe, etwa bei einzelnen Antibiotika oder Asthmasprays mit dem Wirkstoff Salbutamol, dauerten monatelang an – ohne, dass die Politik interveniert, moniert von Stillfried. Trotz zahlreicher finanzieller Anreize des Gesetzgebers bleibe ihm zufolge das Strukturproblem ungelöst: Die zu geringe Anzahl der Wirkstoffhersteller. „Insofern war das Gesetz lediglich ein kleines Pflaster auf einige der Versorgungslücken. Insgesamt scheint der öffentlich sichtbare Nutzen der gesetzlichen Maßnahme aber eher gering“, sagte von Stillfried. Wie hoch die Kosten des Gesetzes ausfallen, könnten dagegen nur die gesetzlichen Krankenkassen beurteilen.