19.12.2017
Gerade zur Weihnachtszeit, wenn Kerzen oder heiße Getränke auf dem Tisch stehen, steigt für Kleinkinder das Risiko für Verbrühungen und Verbrennungen. Auch wenn sich manche Verletzung am Ende als harmlos entpuppt, rät die Krankenkasse Barmer GEK zur Vorsicht. „Eltern sollten immer einen Arzt aufsuchen, wenn sich das Kind verbrannt hat. Bei kleinen Kindern ist die Haut besonders dünn und kann leicht geschädigt werden“, sagt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer. Bereits eine Tasse mit heißem Tee könne schwere Verbrühungen beim Kind hervorrufen.
Wie Eltern bei einer Verbrennung des Kindes zunächst reagieren sollten, hängt von deren Schwere ab. „Bei einer Verbrennung ersten Grades ist die Haut gerötet, geschwollen und schmerzt. Man sollte betroffene Partien unter fließendem Wasser in Zimmertemperatur mindestens zehn Minuten lang kühlen. Anschließend können feuchte Umschläge helfen“, sagt Petzold. Von Coolpacks aus dem Gefrierfach oder Eiswürfeln rät die Expertin ab, da zu große Kälte das Gewebe weiter schädigen könne. Verbrennungen zweiten Grades führten zur Blasenbildung und stärkeren Schmerzen. „Brandblasen sollte man nicht in Eigenregie öffnen, denn dadurch steigt die Infektionsgefahr", so Petzold. Auch Hausmittel wie Mehl, Puder oder Cremes seien fehl am Platz. Ab Grad drei spreche man von schweren Verbrennungen, bei denen das Gewebe irreversibel geschädigt sei. Hier müssten Eltern sofort den Rettungsdienst rufen.
Ein Kind könne je nach Alter bereits einen lebensbedrohlichen Kreislauf-Schock bekommen, wenn fünf Prozent des Körpers eine Verbrennung zweiten oder dritten Grades aufweisen. Die kritische Fläche sei sehr schnell erreicht, sagt Petzold. So machten bei einem Kleinkind der Arm, der obere und untere Rücken sowie Brust und Bauch jeweils neun Prozent der Körperoberfläche aus. Das Bein entspreche 14 Prozent und der Kopf 18 Prozent.
Barmer GEK/NK