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05.11.2024
In einem aktuellen FAQ hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die häufigsten Fragen zu potentiellen Gesundheitsrisiken von Periodenprodukten beantwortet. Unter anderem gehen die Experten dabei auf den Einsatz von Bioziden bei Periodenunterwäsche ein. Generell unterliegen diese einer europäischen Biozid-Verordnung und müssen zunächst genehmigt werden, bevor sie überhaupt in Periodenunterwäsche verwendet werden dürfen.
Aber: Sogenannte Altwirkstoffe, die bereits vor Mai 2000 eingesetzt wurden, bevor es Genehmigungsverfahren gab, werden erst nach und nach geprüft. Solange diese Verfahren laufen, gelten die Altwirkstoffe als Übergangslösung und dürfen in Periodenunterwäsche verwendet werden. In dieser Zeit sind lediglich die Hersteller in der Pflicht, ein sicheres Produkt bereitzustellen.
Biozide Wirkstoffe können laut BfR je nach Verwendung und Konzentration gesundheitliche Auswirkungen haben. Dazu gehören zum Beispiel allergische Reaktionen oder Störungen der Hautbakterienflora. Da die Datenlage hierzu noch begrenzt ist, sei es derzeit noch nicht möglich, konkrete Empfehlungen auszusprechen. Bei Bedenken empfehlen die Experten, bis zum Abschluss der Genehmigungsverfahren Periodenprodukte zu verwenden, die keine Biozide enthalten.
Periodenunterwäsche bei 60 Grad waschen
Viele Hersteller empfehlen, die Slips nach dem Tragen zunächst per Hand mit kaltem Wasser auszuwaschen und anschließend in der Waschmaschine bei 30 bis 40 Grad zu waschen. „Diese Temperaturen sind aber nicht ausreichend, um alle Bakterien abzutöten“, schreibt das BfR. Daher wird empfohlen, die Slips bei 60 Grad zu waschen, auch wenn das Material darunter leidet – oder auf Produkte zurückzugreifen, die laut Herstellerangaben bei 60 Grad waschbar sind.