LAK Hessen/NK
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06.04.2021
Rezeptfreie Schmerzmittel wie Ibuprofen, ASS, Diclofenac & Co. können die Wirkung von blutdrucksenkenden Medikamenten beeinflussen. Bluthochdruck-Patienten können sich in der Apotheke vor Ort zur Wahl eines passenden Schmerzmittels beraten und ihren Blutdruck kontrollieren lassen.
Auf Schmerzmittel müssen Patienten mit Bluthochdruck aber nicht verzichten. Ist es jedoch Sorgfalt geboten: In einem Beratungsgespräch mit dem Apotheker muss gründlich abgewogen werden, welches Präparat geeignet ist. Liegt weder eine Herz- oder Niereninsuffizienz vor, dürfen die Schmerzmittel nur kurzfristige über maximal drei bis vier Tagen angewendet werden. Die Dosierung sollte dabei so niedrig wie möglich sein. Neben der Therapiebegleitung bietet die Apotheke vor Ort durch die Blutdruckmessung außerdem eine regelmäßige Kontrollmöglichkeit an.
Leidet der Blutdruckpatient unter einer Nierenfunktionsstörung, einer Herzinsuffizienz oder einer Dehydratation, sind die Grenzen der Selbstmedikation erreicht. Hier dürfen Schmerzmittel nicht ohne Kenntnis des behandelnden Arztes eingesetzt werden.