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Brustkrebs-Vorsorge künftig auch für Frauen bis 75 Jahre

NAS  |  21.09.2023

Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: In Zukunft soll die Untersuchung für Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren übernommen werden. Bislang galt das Angebot nur bis zum 69. Lebensjahr.

Ältere Frau bei der Mammografie.
Das Alter für die Teilnahme am Mammografie-Screening soll ausgeweitet werden.
© peakSTOCK/iStockphoto

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Zuvor wurde die Untersuchung nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen.  Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich.

Frauen müssen sich vorerst selbst anmelden

Durch die Ausweitung des Mammographie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf die Untersuchung. Bevor auch diese neue Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten kann, sind laut G-BA umfangreiche Vorbereitungen des derzeitigen Angebots notwendig. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten daher vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin bei den sogenannten Zentralen Stellen des Mammographie-Screenings anmelden. Die Kontaktdaten sind hier zu finden. Dort wird auch geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.

Früherkennungsprogramme wie das Mammographie-Screening richten sich generell an Personen ohne Krankheitssymptome – gibt es einen ersten Verdacht, wie etwa ein Knoten in der Brust, können die ganz regulären diagnostischen Leistungen zur Abklärung in Anspruch genommen werden.

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Dieser Zeitraum wird benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse – wichtig beispielsweise für die Dokumentation der Untersuchungen – aufzubauen. Voraussetzung für den Start im Juli nächsten Jahres ist zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Eine positive Bewertung des BfS, Grundlage dieser Zulassung, liegt bereits vor.

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