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22.05.2021
Bis zum Sommer soll es ein europaweites digitales Zertifikat zum Nachweis von Corona-Impfungen geben. Wer vollständig geimpft ist, erhält einen Impfnachweis, der beispielsweise bei Reisen auf dem Smartphone vorgezeigt werden kann. Die Nachweise können Geimpfte unter anderem in der Apotheke vor Ort erhalten.
Am späten Donnerstagabend hat der Bundestag beschlossen, dass Apotheker neben Ärzten elektronische Covid-19-Impfzertifikate ausstellen dürfen. Sobald die Technik dafür steht, können Apotheker Impfnachweise erzeugen, die in die CovPass-App und in die Corona-Warn-App geladen werden. Diese können dann an allen Stellen vorgezeigt werden, die eine Überprüfung des Impf-Status fordern – zum Beispiel in Restaurants, Veranstaltungen oder auf Reisen. Bis Ende Juni 2021 soll die Erzeugung der elektronischen Zertifikate möglich sein. Bis dahin und darüber hinaus bleibt auch der gelbe Impfpass gültig, um eine vollständige Covid-19-Impfung nachzuweisen.
Neben der Impfnachweise dürfen Apotheken bald auch Covid-19-Genesenenzertifikate oder Testzertifikate ausstellen, die ebenfalls als QR-Code in den beiden Apps als elektronischer Nachweis dienen sollen. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag auch beschlosen, wie mit gefälschten Impfnachweisen umgegangen werden soll: Wer wissentlich ein gefälschtes Impfdokument zur Erzeugung der digitalen Nachweise verwendet, soll bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer wissentlich ein solches Dokument verwendet, wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft.
Neue Informationen und teilnehmende Apotheken finden Sie im Beitrag Digitaler Impfnachweis ab 14. Juni in Apotheken auf aponet.de.