PZ/NK
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16.04.2021
In der kommenden Woche können Ärzte und Apotheker bereits zum vierten Mal Covid-19-Impfstoffe bestellen. Zum ersten Mal dürfen die Ärzte dabei selbst auswählen, wie viele Dosen Impfstoff von welchem Hersteller sie beziehen wollen. Das steht nun nach einem Treffen der sogenannten High-Level-Group am Mittwochabend fest. In dieser Runde setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) täglich mit Apothekern, Ärzten, dem Großhandel und dem Paul-Ehrlich-Institut zusammen.
In vielen Praxen dürfte diese Ankündigung Erleichterung bringen: So wollten die Ärzte nicht akzeptieren, dass die ApothekenComirnaty (Biontech/Pfizer) und Vaxzevria (AstraZeneca) in jeweils gleichem Umfang an die Hauarztpraxen verteilen. Stattdessen wollten sie nur den Comirnaty-Impfstoff beziehen. Erst nach erneuten Beratungen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stand kurz vor Bestellschluss an diesem Dienstag schließlich fest: Ärzte müssen beide Präparate akzeptieren, wenn sie impfen möchten.
Ende April kommt vor allem Comirnaty in die Arztpraxen
In der kommenden Woche sollen die Praxen nun immerhin Impfstoff-bezogen bestellen können. Völlig frei sein werden sie dabei allerdings nicht, da die Impfstoffe weiterhin knapp sind. Für Kalenderwoche 17 (26. April bis 2. Mai) sollen nach Zahlen aus dem BMG insgesamt 1,5 Millionen Dosen in die Praxen kommen. Knapp 70 Prozent davon werden auf Comirnaty entfallen, 30 Prozent auf Vaxzevria.
„Um möglichst viele Patienten impfen zu können, wird dringend empfohlen, beide Impfstoffe zu bestellen“, schreibt die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Praxen können demnach 18 bis maximal 30 Dosen Comirnaty ordern sowie 10 bis maximal 50 Dosen Vaxzevria. Im Klartext bedeutet das: Wer nur auf einen der beiden Impfstoffe setzt, muss dafür akzeptieren, dass er entsprechend weniger Dosen als die maximal zulässige Menge bekommt. Das stellt auch die ABDA in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen klar. „Bestellt der Arzt nur einen der beiden Impfstoffe, erhöht sich ‒ sofern gekürzt werden muss ‒ die Liefermenge für diesen Impfstoff nicht aufgrund der Nicht-Bestellung des zweiten Impfstoffs.“