DAV/RF
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14.12.2023
Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten und das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden heute jeweils in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. In beiden Gesetzen werden wichtige Digitalangebote, wie etwa das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA), weiterentwickelt.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Einführung des E-Rezeptes: „Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent. Noch holpert das neue Verordnungssystem an etlichen Stellen. Die Apotheken versorgen E-Rezepte aber schon längst – egal, ob die Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Ausdruck oder über die gematik-App in die Apotheken kommen.“
Hubmann unterstützt die grundsätzliche Ausrichtung der beiden Digitalgesetze: „Mit den beiden Digitalisierungsgesetzen erkennt die Politik die wichtige Rolle der Apotheken im Rahmen der ambulanten Versorgung an. Konsequenterweise müssen die Apotheken auch finanziell gestärkt werden.“
Daneben sieht der DAV-Vorsitzende aber Schwächen. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann, soll und muss die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Sie darf aber niemals zulasten von technischer Funktionsfähigkeit und persönlichem Datenschutz gehen. Die elektronische Patientenakte kann ein wichtiger Bestandteil der Versorgung werden, muss dazu aber funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden. Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser ePA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten“.