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14.07.2021
Seit einigen Tagen können Apotheken Impfzertifikate auch für Genesene ausstellen, die einmal geimpft sind. Aber Vorsicht: Wer sich einmal gegen das Coronavirus impfen lässt und anschließend an Covid-19 erkrankt, gilt nach überstandener Infektion nicht als vollständig immunisiert.
Viele Deutsche sind inzwischen vollständig geimpft. Die meisten wollen das nicht nur auf Papier, sondern auch digital bescheinigt bekommen. Entsprechend groß ist der Andrang in den Apotheken, die nachträglich digitale Zertifikate ausstellen. Seit wenigen Tagen können auch Genesene mit einer Impfung einen solchen Nachweis bekommen. Sie benötigen dazu den Nachweis einer Impfung und das Ergebnis eines positiven PCR-Tests, der mindestens sechs Monate alt ist. Andersherum funktioniert es nicht: Wer nach der Erstimpfung an Covid-19 erkrankt, gilt nach der Genesung nicht als vollständig immunisiert. Vielmehr empfiehlt die Ständige Impfkommission diesen Personen in der Regel sechs Monate nach der Infektion noch eine zweite Impfung, um einen umfassenden Schutz aufzubauen.
Nur ein Zertifikat über die Erstimpfung
Personen mit einer Impfung und anschließender Infektion kann die Apotheke zwar durchaus ein Zertifikat ausstellen. Das allerdings belegt nicht den vollen Impfschutz, der sich wie bei Nichtinfizierten auch erst 14 Tage nach der zweiten Injektion aufbaut. Damit erhalten diese Genesenen lediglich den Nachweis über die erfolgte Erstimpfung.